(Angebots- und Auftragshinweise. Bedingungen und bauseitige Leistungen)
Grundlage unserer Arbeiten sind die derzeit gültigen VOB Teil B und C sowie die allg.technischen Regelnund Normen, insbesondere die VOlNorm 4640.
Bohrarbeiten / Anbindearbeiten
Angebot und Vertragsschluss: Die Angebote von Brunnenbau Protze sind freibleibend und unverbindlich. Durch seine Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Bohrung für die Nutzung von Erdwärme ab. Mit der Annahme des Angebotes durch Brunnenbau Protze kommt der Vertrag zustande. Sämtliche Aufträge, Annahmeerklärungen, und sonstige Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Brunnenbau Protze. Zeichnungen,Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind für Brunnenbau Protze nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird (z. B. in Angeboten).
Baustelleneinrichtung: Die angebotenen Preise beziehen sich auf die Erstellung der kompletten Leistung mit einmaligen Einrichten und Abrüsten der Baustelle. Jeweils für den Bohrbetrieb sowie für die Anbinde- und Installationsarbeiten. Sollten zusätzliche Anfahrten und Baustelleneinrichtungen erforderlich sein, werden diese entsprechend der Einheitspreise abgerechnet.
Leitungsfreiheit: Die Leitungsfreiheit im Bereich des Gewerks ist durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und zu gewährleisten. Sollte keine Leitungsfreiheit vorliegen, sind dem Auftragnehmer unaufgefordert entsprechende Leitungspläne vorzulegen. Dies betrifft sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen. lm Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Hier sowie im Kreuzungsbereich mit derartigen Leitungen ist eine Handschachtung erforderlich. Eine mündlich erteilte Freigabe ist unwirksam. Eine Haftung für Schäden an Kabel und Leitungen, die uns nicht bezeichnet wurden bzw. in den übergebenen Planunterlagen nicht enthalten sind sowie daraus resultierender Folgeschaden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte Dritten wegen fehlender oder falscher Leitungspläne ein Schaden entstehen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen hieraus resultierenden Ansprüchen unverzüglich freistellen.
Baustellenfreiheit: Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches und der Bohrpunkte mittels LKW über befestigte Wegen oder Straßen wird vorausgesetzt. Die erforderliche Größe des Arbeitsbereiches beträgt bei Brunnen 3m*6m, bei Erdwärme 4m*8m. Erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung obliegen dem Auftraggeber. Hieraus entstandene Stillstandszeiten sowie Mehraufwendungen(Regiearbeiten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Kampfmittel: Im Bereich der Bohrungen / Bohrarbeiten können Zufallsfunde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat sich daher vor Baubeginn mit dem zuständigen Ordnungsamt bzw. Kampfmittelräumdienst in Verbindung zu setzen und die Kampfmittelfreiheit zu überprüfen und zu gewährleisten. Ein bestehendes Kampfmittelrisiko ist den Auftragnehmern unaufgefordert mitzuteilen.
Stromversorgung: Eine bauseitige Stromversorgung 400 V / 32 A in einer Entfernung von maximal 50m zur Baustelle ist sicherzustellen.
Wasserversorgung: Eine bauseitige Wasserversorgung über Hydrantenstandrohr, Überflurhydrant oder Wasseranschluss von mindestens 5 m3/h bei einem Druck von mind. 4 bar in einer maximalen Entfernung von 50m ist durch den Auftraggeber sicherzustellen.
Wasserableitung bei Bohrvorhaben: Eine Einleitemöglichkeit in den nächstgelegenen Kanal oder Vorfluter mit einer maximalen Entfernung von 50m ist für ggf. anfallendes Grundwasser sicherzustellen. Die hierfür erforderliche Einleitgenehmigung ist bauseits einzuholen. Ist eine Entsorgung des anfallenden Grundwassers nicht möglich, ist eine anderweitige Entsorgung ebenfalls bauseits sicherzustellen. Resultierende Kosten für die Ableitung / Entsorgung des anfallenden Wassers sind bauseits zu tragen. Die Feststoffreiheit wird durch die Geologie bestimmt und kann nicht sichergestellt werden; hieraus resultierende Kosten für Kanalreinigung oder Entsorgung durch Saugwagen sind bauseits zu tragen.
Bohrgut: Anfallendes Bohrgut wird in bauseitig zu stellende Absetzcontainer geleitet. Dabei müssen die Absetzcontainer in direkter Nähe zum Bohrplatz gestellt werden. Die Entsorgung hat bauseitig und für uns kostenneutral zu erfolgen, wenn dies nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart ist.
Verschmutzungen: Verunreinigungen die durch das Austreten von Bohrstaub, Spritzwasser, Endarbeiten bzw. Stemmarbeiten etc. entstehen und durch zumutbaren Aufwand nicht vermieden werden können, sind bauseits zu entfernen. Gefährdete Objekte sind vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Maßnahmen wie Abhängen mit Folien oder Planen bauseitig zu schützen. Baugrundbedingte Verschmutzungen durch Zu- und Abfahren der Arbeitsgeräte und LKW sind bauseitig zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Raum wie Gehweg und Straße.
Erdarbeiten / Aushub bei Anbindearbeiten: Bodenaushub wird seitlich im Arbeitsbereich gelagert, eine Separierung des Materials erfolgt nicht. Bei ungeeignetem Boden kann eine Sandbettung der erdverlegten Leitungen erforderlich sein, das hierfür erforderliche Material ist bauseits zu stellen. Flurschäden, sowie die Wiederherstellung von befestigten / bepflanzten Flächen jedweder Art obliegt dem Auftraggeber. Rohrgräben werden verfüllt, verdichtet und ein Grobplanum wird hergestellt. Sollte das Material nicht verdichtungsfähig sein, bzw. witterungsbedingt eine unverdichtete Grabenfüllung erfolgen, hat eine nachträgliche Verdichtung bauseits zu erfolgen.
Allgemeine Hinweise/ Eigentumsvorbehalt:
Definition „bauseits..: Wenn in diesen AGB oder einem von diesen erfassten Vertrag bestimmt ist, dass eine Aufgabe bauseits zu erfüllen ist, ist damit gemeint, dass diese Aufgabe vom Auftraggeber auf dessen Kosten oder von einem Dritten, z.B. Bauherrn zu erfüllen ist. Soweit nicht der Auftraggeber die Aufgabe selbst erfüllt, ist er im Verhältnis zum Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass der Dritte die Aufgabe auf eigene Kosten oder auf Kosten des Auftraggebers erfüllt.
Auflagen: Im Zuge des wasserrechtlichen und / oder bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens können sich nicht berücksichtige Auflagen ergeben, daraus resultierender Aufwand ist bauseits zu tragen.
Lieferzeit: Eine terminliche Verpflichtung unsererseits ist ausgeschlossen, da die Erstellung der Gewerke von behördlich zu erteilenden Genehmigungen abhängen und die Bearbeitungsdauer bei den Genehmigungsbehörden nicht durch uns zu verantworten ist. Für Kosten, die durch Verzögerung des Baubeginns oder Bauarbeiten entstehen, besteht vollständiger Haftungsausschluss.
Abrechnung / Aufmaß: Die Abrechnung der einzelnen Leistungen erfolgt nach Aufmaß, die Aufmaße werden durch unsere Monteure erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Die in den Standardpositionen enthaltenen Mengen resultieren aus den pauschalierten Kalkulationen, Mindermengen können nicht berücksichtigt werden.
Zahlungsziel: Zahlungsziel für alle Rechnungen sind 7 Wochentage ohne Abzug, wenn dies nicht im Vertrag anders vereinbart ist.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten gegenwärtigen und zukünftig noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandelt. Insbesondere ist er verpflichtet, die gelieferte Ware auf eigene Kosten gegen Sachgefahren zum Neuwert zu versichern. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung berechtigt, dass der Auftraggeber von seinem Kunden Zug-um-Zug gegen seine Lieferung / Leistung die vereinbarte Vergütung erhält oder dass er die Vorbehaltsware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt veräußert. Der Auftraggeber tritt gegenüber dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
Verrechnungssätze / Eventualpositionen:
Stillstand / Wartezeit: Wartezeit / Stillstand der nicht durch Verschulden des Auftragnehmers zu verantworten ist wird über den Kostensatz einer Kolonnenstunde (Manschaft und Gerät) mit 260,00€ je Stunde abgerechnet.
Einsatz einer Hilfsverrohrung: Der Einsatz einer Hilfsverrohrung im Bereich nicht standfester Böden und Gesteine ist bis zu einer Tiefe von 15m im Bohrpreis enthalten. Sollte eine Mitführung der Hilfsverrohrung in größere Tiefen erforderlich sein, so werden die Kosten je lfdm in Abhängigkeit vom Durchmesser der Verrohrung nach Aufmaß abgerechnet.
Bohrgutentsorgung: Eine Organisation der wasserdichten Absetzcontainer zur Bohrgutentsorgung über den Auftragnehmer wird mit 350,00€ je Container berechnet. Der Preis gilt für unbelastetes Material und den problemlosen Austausch / Abholung der Container.
Saugwageneinsatz: Kosten für die Organisation eines Saugwagens müssen bei einem örtlichen Entsorgungsunternehmen angefragt werden und werden auf Nachweis abgerechnet.
Isolierung: Lieferung und Montage von Rohrleitungsisolierungen im Kreuzungsbereich von Wasser- oder Abwasserleitungen mit diffusionsdichter Isolierung werden mit 36,00€ je lfdm. berechnet.
Größerer Bagger: Beschaffung und Gestellung eines leistungsfähigeren Geräts, angepasst auf die Untergrundverhältnisse. Tagessatz 580,00 € inkl. Transport.
Stemmarbeiten: Beim Antreffen der Bodenklasse 6 / 7 beim Rohrgrabenaushub werden je Stunde 90,00€ Zulage auf die Standardposition sowie ein Tagessatz von 155,00 € für einen Stemmaufsatz für einen Mini-Bagger erforderlich. Der An- und Abtransport des Stemmaufsatzes ist mit pauschal 180,00€ zu vergüten.
Installation: Mehrlängen für Rohrleitungen über die in der Standardposition 4m hinaus für Vor-und Rücklauf, (einfacher Weg zur Wärmepumpe), werden mit 50€ je lfdm. inkl. Isolierung und Befestigungsmaterial berechnet.
Erdarbeiten: Mehrlängen zur Angebotsposition Anbindung zur horizontalen Leitungsverlegung werden mit 50,00 € je lfdm. vergütet. Sollte eine Handschachtung erforderlich sein, berechnen wir diese mit 45,00 € pro Stunde.